Wahl der Schulkonferenz

Sehr geehrte Eltern,

nach §§ 128 bis 132 Hessisches Schulgesetz (HSchG) sind in diesem Schuljahr Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen wieder zur Wahl des gemeinsamen Gremiums Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren aufgerufen.

Wählbar als Vertreter der Elternschaft ist jedes Elternteil eines minderjährigen Schülers oder eíner minderjährigen Schülerin.

Nähere Informationen bzgl. Zusammensetzung der Schulkonferenz, Wahlberechtigung, Wählbarkeitsbescheinigung und Wahlverfahren können Sie dem Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Charlotte Patzak

(Schulleitung)