„Miteinander leben – miteinander lernen – miteinander leben lernen“
Aktuelle Infos
Wahl zur Schulkonferenz
08.10.2024
Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nach §§ 128 bis 132 Hessisches Schulgesetz (HSchG) sind in diesem Schuljahr Eltern sowie Kolleginnen und Kollegen wieder zur Wahl des gemeinsamen Gremiums Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren aufgerufen.
1. Zusammensetzung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz der Grundschule an der Lahnaue, einer Schule bis zur Jahrgangsstufe 4, besteht aus 11 Mitgliedern. Der Lehrerschaft und der Elternschaft stehen je 5 Sitze zu. Vorsitzende der Schulkonferenz und deren 11. Mitglied ist die Schulleiterin. Für jede der beiden Personengruppen sind entsprechend der Zahl der Sitze die Mitglieder und mindestens ein Ersatzmitglied zu wählen. Gewählt wird in einem Wahlgang. Ersatzmitglied ist, wer von den nicht gewählten Bewerbern die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Dieses Ersatzmitglied vertritt ggf. ein verhindertes Mitglied der jeweiligen Personengruppe bei den Sitzungen der Schulkonferenz und tritt bei vorzeitiger Beendigung der Amtszeit eines Mitglieds als ordentliches Mitglied in die Schulkonferenz ein.
2. Wahlberechtigung
Wahlberechtigt bei der Wahl der Vertreter der Lehrerschaft sind die Mitglieder der Gesamtkonferenz.
Wahlberechtigt bei der Wahl der Vertreter der Elternschaft sind die Mitglieder des Schulelternbeirates.
3. Wahlausschreiben für die Wahlen zur Schulkonferenz
Wählbar als Vertreter der Elternschaft ist jedes Elternteil eines minderjährigen Schülers oder eíner minderjährigen Schülerin. Gemäß § 100 HSchG nehmen die Rechte und Pflichten der Eltern wahr:
- die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
- anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule nachzuweisen
4. Wählbarkeitsbescheinigung
Ein Elternteil, das für die Wahl zur Schulkonferenz kandidieren will, aber nicht Mitglied des Schulelternbeirates ist, benötigt für seine Kandidatur eine von der Schulleiterin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung, in welcher der Schulbesuch seines minderjährigen Kindes bestätigt wird. Diese ist im Sekretariat der Schule erhältlich bzw. kann auf der Homepage der Schule heruntergeladen werden.
5. Wahlverfahren
Die Wahlen finden jeweils in eigenen Wahlversammlungen der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates statt und müssen spätestens vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, d.h. spätestens am 04. November 2024 abgeschlossen sein.
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Für die Durchführung der Wahl jeder Personengruppe gilt in der Regel Personenwahl, auf Antrag stattdessen Listenwahl.
- a) Personenwahl: Die Wahl wird immer dann nach den Grundsätzen der Personenwahl durchgeführt, wenn kein Antrag auf Listenwahl gestellt wird. Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten wie Mitglieder in die Schulkonferenz zu entsenden sind.
- b) Listenwahl: Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz oder des Schulelternbeirates es beantragt, werden die Wahlen der jeweiligen Personengruppe nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchgeführt. Bei Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens also am Freitag, 18. Oktober 2024, Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) bei dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des jeweiligen Wahlgremiums einzureichen (Schulleiterin, Vorsitzender bzw. Vertreter des Schulelternbeirates). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einem Zehntel der Wahlberechtigten der jeweiligen Personengruppe unterzeichnet sein. Jeder Wahlberechtigte darf höchstens einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die schriftliche Zustimmung der wählbaren Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens so viele Bewerbernamen enthalten, wie für die jeweilige Personengruppe Mitglieder in die Schulkonferenz zu wählen sind. Wird nur eine Liste eingereicht, findet Personenwahl statt.
6. Einladung zu den Wahlversammlungen
Mit diesem Wahlausschreiben lade ich die Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirates zu ihren jeweiligen Wahlversammlungen ein. Zugleich lade ich auch alle Elternteile ein, die kandidieren wollen, aber nicht dem Schulelternbeirat angehören. Die Wählbarkeitsbescheinigung ist mitzubringen. In der jeweiligen Wahlversammlung besteht Gelegenheit zur Vorstellung.
Die Wahltermine für die zwei Personengruppen:
- Wahlversammlung der Gesamtkonferenz: Montag, 04.11.2024, 13:15 Uhr, im Lehrerzimmer der Grundschule an der Lahnaue.
- Wahlversammlung des Schulelternbeirates: Montag, 04.11.2024, 19:00 Uhr in der Mensa der Grundschule an der Lahnaue.
7. Erlass und Aushang des Wahlausschreibens
Dieses Wahlausschreiben wurde am Dienstag, den 08. Oktober 2024 erlassen. Es wird vom 08. Oktober 2024 bis zum Abschluss der Stimmabgabe am 04. November 2024 im Schulgebäude ausgehängt und auf der Schulhomepage veröffentlicht. Der Hinweis auf die Wahl der Schulkonferenz wurde den Eltern in einem Informationsscheiben am heutigen Tag mitgeteilt.
Charlotte Peschke
(Schulleiterin)
Spendenprojekte für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule an der Lahnaue - Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Trikottag am 11.06. 2024
Wir waren dabei!
Der Landessportbund Hessen e.V. hat alle Sportvereinsmitglieder dazu aufgerufen, ihre Vereinsliebe in den Fokus zu rücken, indem diese das Trikot oder den Trainingsanzug ihres Vereins zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen und überall in der Öffentlichkeit tragen.
Die Grundschule an der Lahnaue hat diesen Tag in diesem besonderen Sportjahr mit der Fußball-Europameisterschaft und den Olympischen sowie Paralympischen Spielen unterstützt und alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte und Mitarbeiter dazu aufgerufen, am 11.06.2024 das Trikot, Shirt oder die Trainingsjacke ihres Vereins zu tragen und ihn stolz zu präsentieren. Nicht nur im Sportunterricht, sondern auch in Mathematik- oder Deutschstunden, in der Pause oder auf dem Schulweg. Gerade dort, wo man dieses Outfit vielleicht nicht erwartet, wo es Aufmerksamkeit erregt und zum Gespräch animiert. Schülerinnen und Schüler, die (noch) nicht Mitglied im Sportverein sind, konnten durch das Tragen eines beliebigen Trikots ihre Sympathie zum Sport zum Ausdruck bringen und auf diese Weise den Trikottag unterstützen.
Toll, dass so viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit ihrem Trikot in die Schule gekommen sind! Das war super!
Kindermeilen-Kampagne 2024
Wie in den vergangenen beiden Jahren sehr erfolgreich, nimmt auch dieses Jahr die Grundschule an der Lahnaue wieder an der europaweiten Kindermeilen-Kampagne teil, die durch den Lahn-Dill-Kreis unterstützt wird.
Ziel ist es, dass die Kinder in der Zeit vom 10.06. bis zum 21.06.2024 möglichst viele Schul- und Alltagswege ,,klimafreundlich‘‘ zurücklegen. Dies bedeutet konkret: zu Fuß, mit dem Roller, auf dem Fahrrad oder mit dem Bus in die Schule oder zu den Freizeitaktivitäten.
Die dadurch entstehenden Nebeneffekte liegen auf der Hand: mehr Bewegung an der frischen Luft, Förderung hin zur Selbstständigkeit und Gemeinschaftlichkeit, weniger Antriebslosigkeit, mehr Selbstbewusstheit und Aufmerksamkeitsgefühl u.v.m..
Um die Sicherheit der Kinder auch weit über den oben genannten Zeitraum zu erhöhen, sei an dieser Stelle an die erwachsenen Verkehrsteilnehmer*innen appelliert:
Bitte nehmen Sie besondere Rücksicht auf die Kinder im Straßenverkehr!