Busfahrzeiten / Fahrplan

Die Schülerinnen und Schüler aus Atzbach und Dorlar fahren mit dem Linienbus in die Grundschule nach Waldgirmes. Um den Kindern möglichst wohnortnahe Anbindungen zu bieten, werden in Atzbach sowie in Dorlar jeweils drei Haltestellen angefahren. Die Beförderung wird auf zwei unterschiedlichen Linien erfolgen. Hierzu wurde eine Zuordnung der Haltestellen nach Straßen vorgenommen. Dies dient zum einen der Sicherstellung des kürzesten bzw. sichersten Wegs zur Haltestelle, zum anderen wird versucht, durch die Einhaltung dieser Zuteilung eine Kapazitätsüberschreitung in den Fahrzeugen zu vermeiden.

Die Tickets für die Schülerbeförderung sind online zu beantragen: 

Vormittags

Linie 24

Ortsteil Atzbach, Haltestelle Lahntalschule:
Abfahrt Lahntalschule: 7:32 Uhr
Ankunft Lahntalschule: 11:30 Uhr, 12:30 Uhr, 13:20 Uhr

Linie 240

Ortsteil Atzbach, Haltestellen Kirchstraße und Bürgerhaus:
Abfahrt Kirchstraße: 7:35 Uhr
Ankunft Kirchstraße: 11:32 Uhr, 12:32 Uhr, 13:27 Uhr
Abfahrt Bürgerhaus: 7:36 Uhr
Ankunft Bürgerhaus: 11:31 Uhr, 12:31 Uhr, 13:26 Uhr

Ortsteil Dorlar, Haltestellen Bahnhofstraße und Steinsköppel:
Abfahrt Bahnhofstraße: 7:34 Uhr
Ankunft Bahnhofstraße: 11:29 Uhr, 12:29 Uhr, 13:19 Uhr
Abfahrt Steinsköppel: 7:38 Uhr und Linie 240 um 7:40 Uhr!
Ankunft Steinsköppel: 11:27 Uhr, 12:27 Uhr, 13:17 Uhr

Ortsteil Dorlar, Haltestelle Rathaus:
Abfahrt Rathaus: 7:39 Uhr (und Linie 24 um 7:36 Uhr)
Ankunft Rathaus: 11:28 Uhr, 12:28 Uhr, 13:23 Uhr

Kontakt VLDW:

(z.B. wichtig, wenn Eigentum der Schülerinnen und Schüler im Bus vergessen wurde)

Telefon 06441/407-1877

Mail: mobi-wetzlar@vldw.de

Busabfahrtzeiten am Nachmittag (Ganztag)

Im Anschluss an den Ganztag ist die Schülerbeförderung ebenfalls sichergestellt.

Ende des Ganztags um 13:10 Uhr (nach der 6. Stunde):
Nutzung der Schulbusse (Linie 24 und 240). Die Busse fahren an der Haltestelle „Grundschule“ ab, die Kinder werden von einer Busaufsicht zur Haltestelle begleitet.

Ende des Ganztags um 14:00 Uhr:
Fahrschüler müssen die Linie 240 (Abfahrt Haltestelle Berliner Straße 14:02 Uhr) bzw. Linie 24 (Abfahrt Haltestelle Berliner Straße 14:18 Uhr) nutzen.

Ende des Ganztags um 14:50 Uhr:
Der Bus (Linie 24 / Linie 240) fährt an der Haltestelle „Grundschule“ ab (15:05 Uhr), die Kinder werden von einer Busaufsicht zur Haltestelle begleitet.

Ende des Ganztags nach 15:00 Uhr:
Fahrschüler müssen die Linie 240 bzw. 24 (Abfahrt Haltestelle Berliner Straße 15:32 Uhr, 16:02 Uhr, 16:32 Uhr oder 17:02 Uhr) nutzen.

Schülerticket Hessen

Alle Fahrschüler erhalten zu Beginn des Schuljahres das „Schülerticket Hessen“. Dieses wird vom Schulträger (Lahn-Dill-Kreis) bestellt und bezahlt. Sie berechtigt zur hessenweiten Nutzung des ÖPNV. Der Antrag muss online gestellt werden:

Sonstige Hinweise

Bitte versehen sie den Ranzen Ihres Kindes mit der Liniennummer des zu benutzenden Busses (z.B. durch eine entsprechende Beschriftung im Sichtfeld / Adressfach des Ranzens). Dies erleichtert der Busaufsicht und den Kindern die Zuordnung zu den entsprechenden Bussen.

 

 

Schulausfall wegen extremer Witterungsverhältnisse

Wenn die Sicherheit auf dem Schulweg nicht mehr gewährleistet ist, kann es kurzfristig zu Schulausfällen kommen. Bitte schalten Sie bei extremen Witterungsverhältnissen (insbesondere in der Winterzeit) morgens das Radio an um sich zu informieren. Im Internet erhalten Sie Informationen u.a. auf den Homepages der Radiosender hr3 oder FFH. Weiterhin können Sie über das Sekretariat sowie die Homepage der Schule Auskunft erhalten. 

Sollten aufgrund extremer Witterungsverhältnisse (z.B. starker Schneefall) keine Schulbusse fahren, fällt für „Buskinder“ der Unterricht aus. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie es sich an der Bushaltestelle verhält, wenn kein Bus kommt (geht es wieder nach Hause bzw. zu einem Freund? / wo kann es betreut werden? / welche feste Anlaufstelle gibt es?). Für Kinder, die die Schule fußläufig erreichen können, findet Unterricht bzw. Betreuung statt. 

Falls ein Kind trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommt, hat die Schule eine Aufsichtspflicht, die Betreuung ist gewährleistet.